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Vor dem Studium: Bewerbung und Zulassung

Vor Studienbeginn stehen die Entscheidungen, welches Studienfach studiere ich und an welcher Universität oder Hochschule studiere ich dieses Fach.

Hast du dich entschieden, musst du dein weiteres Vorgehen folgenden Grundkriterien zuordnen.

In Abhängigkeit zu den einzelnen Studienfächern werden die Studienplätze zum einem durch das zentrale Vergabeverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund zugewiesen und zum anderen durch die Hochschulen selbst, die nach örtlich zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen unterscheiden, verteilt.

Die Bewerbungsausschlussfrist für das ZVS-Vergabeverfahren und die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge besteht jedes Jahr zum 15. Januar und zum 15. Juli.

Manche Studiengänge beginnen nur zum Winter- oder nur zum Sommersemester. Für das Wintersemester ist die Bewerbungsfrist zum 15. Juli ausschlaggebend, für die des Sommersemesters der 15. Januar.

Zum Zulassungsantrag für ein Studium gibt es Sonderanträge.

Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung des Studienortes

Wenn du genau weißt, an welcher Hochschule du studieren willst, reicht es aus, diesen Studienort auf dem Zulassungsantrag einzutragen und eine amtlich beglaubigte Kopie des Bescheides vom Versorgungsamt über die Schwerbehinderung und evtl. auch noch eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises beizulegen.

Bei der ZVS-Verteilung der Studienplatzbewerber sind in erster Linie die Ortswünsche maßgebend. Bei zu vielen Bewerbern wird nach sozialen Gesichtspunkten entschieden.

Zuerst werden dann Schwerbehinderte an den gewünschten Ort verteilt. In diesem Fall muß der Sonderantrag auf bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches nicht gestellt werden und du mußt nicht mehrere Studienorte in einer Rangfolge angeben.

Der Härtefallantrag

Viele Bewerber erreichen den bestehenden numerus clausus (NC - Durchschnittsnote des Abitur) ihres gewünschten Studienfaches nicht. Wegen der Behinderung oder einer Krankheit ist eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit (bei ZVS-Vergabe zunächst 1. Jahr) auf einen Studienplatz aber auch nicht möglich. In diesem Fall musst du einen Härtefallantrag stellen. Bewerbende, die sich in einer schwerwiegenden Ausnahmesituation befinden und für die eine Ablehnung des Zulassungsantrages unzumutbar ist, können aufgrund des Härtefallantrages sofort zum Studium zugelassen werden. Im Falle einer körperlichen Behinderung muss die Behinderung entweder jeder anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur tatsächlichen Zuweisung eines Studienfaches im Weg stehen oder gegenüber Nichtbehinderten bei einer weiteren Verweisung auf die Wartezeit eine unzumutbare Benachteiligung darstellen. Stets ist ein ausführliches fachärztliches Gutachten beizulegen. Dieses muss konkrete und nachvollziehbare Ausführungen zu Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeit und künftiger Entwicklung der gesundheitlichen Beeinträchtigung enthalten.

Anträge auf Nachteilsausgleich

Ein Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote kann gestellt werden, wenn sich, infolge einer längeren Erkrankung mit schulischen Ausfallzeiten, die schulischen Leistungen verschlechtert haben.

Es sind besondere Umstände, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote ausgewirkt haben und die der Schüler oder die Schülerin nicht selbst zu vertreten haben. Z.B. kann dies aus den Schulzeugnissen hervorgehen, wenn sich die Zeugnisnote nach einem Krankenhausaufenthalt erkennbar verschlechtert hat. Ist der Leistungsabfall durch die Zeugnisse nicht erkennbar, ist ein begründetes Schulgutachten erforderlich.

Ein Antrag auf Verbesserung der Wartezeit findet nur in Studiengängen des allgemeinen Auswahlverfahrens Anwendung.

Dies trifft z.B. dann zu, wenn ein Schuljahr wegen Krankheit oder Behinderung wiederholt werden musste und sich dadurch der Studienbeginn verzögert hat. Hier kommt eine Verkürzung der Wartezeit als Ausgleich in Betracht.

Bewerbungsunterlagen

Das jährliche "ZVS Info" enthält den Zulassungsantrag und die entsprechenden Hinweise für diese Anträge. Dieses Info ist zu beziehen über die

Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen - ZVS
Sonnenstr. 171, Postfach, 44128 Dortmund
Sprechzeiten Mo - Fr 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
und 12.30 Uhr - 15.00 Uhr
Tel.: 0231/1081-0

Die Zulassungsanträge für die Studiengänge an der Ruhr-Universität Bochum sind zu erhalten beim

Universitätssekretariat der Ruhr-Universität Bochum
Universitätsverwaltung, Universitätsstr. 150. 44801 Bochum

Auch beim örtlich zulassungsbeschränkten Vergabeverfahren können Betroffene einen Härtefallantrag oder einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

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